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Leuchtturmschulen

Der Arbeitskreis „Laienreanimation“ des youngGRC hat sich zum Ziel gesetzt, die mediale Aufmerksamkeit für Vorbilder beim Schüler*innenunterricht zur Wiederbelebung zu stärken und die Idee der „Leuchtturmschulen“ ins Leben gerufen.

Denn trotz eines im Jahr 2014 bewirkten Beschlusses der Kultusministerkonferenz, für zwei Unterrichtsstunden Wiederbelebungsunterricht pro Jahr ab Jahrgang 7, konnten im Anschluss zwar zahlreiche Aktionen zur Ausbildung der Herzdruckmassage an Schulen mit Erfolg durchgeführt werden, in NRW beispielsweise konnten viele Übungspuppen über Landesfinanzierung ausgehändigt werden, dennoch ist noch keine flächendeckende Unterrichtung innerhalb Deutschlands vorhanden. Diese Entwicklung hat die Aufmerksamkeit für die Thematik demnach sicher erhöht, aber wir möchten mehr erreichen – mit Leuchtturmschulen.
 
Um eine Leuchtturmschule werden zu können, sind folgende Kriterien relevant:

  • Es sind Schulen, die als Vorbilder für andere dienen; was sie tun, kann nachgemacht werden (Übertragbarkeit)
  • Es sind Schulen, die bereits funktionierende Konzepte, die besonders kreativ und vor allem nachhaltig sind, einsetzen (Nachhaltigkeit)
  • Es sind Schulen, welche jedem Schüler*innen den Zugang zum Erlernen der Herzdruckmassage ermöglichen (Universalität)
  • Es sind Schulen, welche das Thema verbindlich für sich als Inhalt aufgenommen haben (z.B. in Curricula, Schulprogramm, Konferenzbeschlüsse (Selbstverpflichtung).

Durch die Präsentationen der Leuchtturmschulen sollen andere Lehrkräfte und Leitungsfunktionen an Schulen motiviert und ermutigt werden, Übungs- und Lehrinhalte in ihren Schulalltag und Regelunterricht ebenso einzubauen. Ein wünschenswertes Ergebnis der Aktion „Leuchtturmschulen“ wäre ein/e überzeugte/r Schulleiter*in, die/der jede Aktion unterstützt und mehrere Lehrkräfte, die sich engagieren, das Thema der Laienreanimation mit Theorie und Praxis in ihrem Regelunterricht langfristig einzubinden: z.B. im Biologie- oder Sportunterricht, aber auch zahlreiche andere Fächer bieten eine gute Einbindung des Themas.

Eine Wertschätzung der Schulen für besonderes Engagement soll durch eine Auszeichnung seitens des youngGRC erfolgen. Dies soll der nachhaltigen Beschäftigung mit der Thematik dienen und einen Anreiz setzen.
 
Der youngGRC hat ein paar Schulen zusammengestellt, die Wiederbelebungsunterricht bereits umsetzen. Auf den Social Media Seiten werden die einzelnen Strategien der Schulen präsentiert. Dies kann Ihnen als Anregung für Ihre eigene Schule/Ihr eigenes Projekt dienen. 

Wie werde ich „Leuchtturmschule“?

Die youngGRC-Leuchtturmschulen werden seit 2023 gekürt.
Ab 2024 hat sich der Ablauf der Bewerbung geändert. Dieser sieht nun wie folgt aus:

  • Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich. Bitte senden Sie eine E-Mail an schulenrettenleben@grc-org.de und fügen Sie die zum Download bereitgestellten Dokumente (Checkliste und DSGVO, siehe unten Dokumente Download) bei. Unvollständige Bewerbungen können u.U. nicht bearbeitet werden.
  • Die Sichtung der Bewerbungen erfolgt zweimal jährlich durch eine Kommission des youngGRC. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung als Leuchtturmschule, erfahren wann Ihre Schule vorgesellt wird und weiteres. Die Termine sind zugleich auch Deadlines. Eine Aufnahme als Leuchtturmschule erfolgt immer nur zu diesen Terminen, ansonsten zum nächsten Zeitpunkt.

    Die Fristen für die Bewerbung als Leuchtturmschule sind:

    • 04.2025
    • 09.2025

In eigener Sache:

Bitte beachten Sie, dass der youngGRC ehrenamtlich arbeitet und sehen Sie zwischen den Fristen/Deadlines von Anfragen ab. Die Bewerbungen werden erst dann bearbeitet und E-Mails an die Funktionsadresse schulenrettenleben@grc-org.de in unregelmäßigen Abständen geprüft.


Hier können Sie sich einige beispielhafte Leuchtturmschulen anschauen:
(Bitte klicken Sie auf das Bild und Sie sehen die vollständigen Informationen)

 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
Hier auf der Karte finden Sie alle Leuchtturmschulen: