Zur Übersicht: Laien und Schulen
Denn trotz eines im Jahr 2014 bewirkten Beschlusses der Kultusministerkonferenz, für zwei Unterrichtsstunden Wiederbelebungsunterricht pro Jahr ab Jahrgang 7, konnten im Anschluss zwar zahlreiche Aktionen zur Ausbildung der Herzdruckmassage an Schulen mit Erfolg durchgeführt werden, in NRW beispielsweise konnten viele Übungspuppen über Landesfinanzierung ausgehändigt werden, dennoch ist noch keine flächendeckende Unterrichtung innerhalb Deutschlands vorhanden. Diese Entwicklung hat die Aufmerksamkeit für die Thematik demnach sicher erhöht, aber wir möchten mehr erreichen – mit Leuchtturmschulen.
Um eine Leuchtturmschule werden zu können, sind folgende Kriterien relevant:
Durch die Präsentationen der Leuchtturmschulen sollen andere Lehrkräfte und Leitungsfunktionen an Schulen motiviert und ermutigt werden, Übungs- und Lehrinhalte in ihren Schulalltag und Regelunterricht ebenso einzubauen. Ein wünschenswertes Ergebnis der Aktion „Leuchtturmschulen“ wäre ein/e überzeugte/r Schulleiter*in, die/der jede Aktion unterstützt und mehrere Lehrkräfte, die sich engagieren, das Thema der Laienreanimation mit Theorie und Praxis in ihrem Regelunterricht langfristig einzubinden: z.B. im Biologie- oder Sportunterricht, aber auch zahlreiche andere Fächer bieten eine gute Einbindung des Themas.
Eine Wertschätzung der Schulen für besonderes Engagement soll durch eine Auszeichnung seitens des youngGRC erfolgen. Dies soll der nachhaltigen Beschäftigung mit der Thematik dienen und einen Anreiz setzen.
Der youngGRC hat ein paar Schulen zusammengestellt, die Wiederbelebungsunterricht bereits umsetzen. Auf den Social Media Seiten werden die einzelnen Strategien der Schulen präsentiert. Dies kann Ihnen als Anregung für Ihre eigene Schule/Ihr eigenes Projekt dienen.
Wie werde ich „Leuchtturmschule“?
Die youngGRC-Leuchtturmschulen werden seit 2023 gekürt.
Ab 2024 hat sich der Ablauf der Bewerbung geändert. Dieser sieht nun wie folgt aus:
Die Fristen für die Bewerbung als Leuchtturmschule sind:
In eigener Sache:
Bitte beachten Sie, dass der youngGRC ehrenamtlich arbeitet und sehen Sie zwischen den Fristen/Deadlines von Anfragen ab. Die Bewerbungen werden erst dann bearbeitet und E-Mails an die Funktionsadresse schulenrettenleben@grc-org.de in unregelmäßigen Abständen geprüft.
Hier können Sie sich einige beispielhafte Leuchtturmschulen anschauen:
(Bitte klicken Sie auf das Bild und Sie sehen die vollständigen Informationen)