14.10.2021
Der GRC fordert die verpflichtende bundesweite Durchführung von Telefonreanimationen in allen Rettungsleitstellen.
Pro Jahr erleiden mindestens 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislaufstillstand – die dritthäufigste Todesursache. Davon überlebt bisher nur etwa jede/r Zehnte. Mit einer sofortigen Reaktion können Anwesende hier ganz einfach helfen und die Überlebensrate verdreifachen. Doch viele Menschen wissen nicht, was genau sie in dieser Situation tun müssen. Hier kommt die Telefonreanimation ins Spiel. „Wenn Sie den Notruf wählen, erklärt die Disponentin oder der Disponent mit einfachen Worten, wie man eine effektive Herzdruckmassage ausführen kann, auch wenn man nicht darin trainiert ist,“ so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC). Die Telefonreanimation muss nur neun Mal durchgeführt werden um ein Leben zusätzlich zu retten.
Eine aktuell durchgeführte Studie des GRC gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, der ADAC Stiftung und mit Unterstützung des Fachverband Leitstellen e.V., an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilnahmen, zeigt zwar erfreulicherweise, dass alle Rettungsleitstellen die Telefonreanimation grundsätzlich durchführen, doch eine Umsetzungsquote von >80% bei Anrufen mit Herz-Kreislaufstillstand wird nur in weniger als der Hälfte aller teilnehmenden Rettungsleitstellen erreicht.
Der GRC hat dazu eine neue Pressemitteilung herausgegeben. Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier lesen.