Zur Übersicht: Aktuelles

Cardiac Arrest Center Zertifizierung - Update des Kriterienkataloges

26.07.2024  

Das Kuratorium hat sich 2024 erneut intensiv mit den Rückmeldungen und Rückfragen zum Kriterienkatalog der Cardiac Arrest Zentren befasst und ein Update erstellt. Dieses wurde im Juli 2024 veröffentlicht und ist gültig für alle Audits ab dem 01.01.2025. Wer sich ab dem 01.08.2024 zur Zertifizierung registriert, wird automatisch nach dem neuen Kriterienkatalog behandelt. 
 
Cardiac Arrest Zentren (CAC) sind zertifizierte Kliniken, die sich auf die Weiterbehandlung von Patient*innen mit außerklinischem Herz-Kreislaufstillstand spezialisiert haben. Sie sind organisatorisch, logistisch und strukturell auf die spezielle Versorgung von diesen Patient*innen angepasst. In Deutschland wurden weltweit erstmalig Anforderungen für ein CAC in Form einer Zertifizierung beschrieben. Die Zertifizierung zum CAC wird durch ein Kuratorium von Mitgliedern des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) beaufsichtigt und der Kriterienkatalog für die CAC Zertifizierung regelmäßig durch dieses Gremium aktualisiert. Aktuell gibt es 188 CAC Zertifizierungen, davon 126 Erstzertifizierungen in Deutschland, Schweiz und Österreich.
 
Hier gelangen Sie direkt zum aktuellen Kriterienkatalog: https://doi.org/10.1007/s10049-024-01363-w

?Und hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.grc-org.de/unsere-arbeit-projekte/4-1-Cardiac-Arrest-Center-CAC